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LfA Magazin Spezialausgabe Corona

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Wie kommt unsere Wirtschaft durch die Corona-Krise? Und wie geht es danach weiter? Für die LfA Förderbank Bayern setzten wir in kürzester Zeit eine Spezialausgabe zur aktuellen Situation um.

CORONA-SPEZIAL Unsere

CORONA-SPEZIAL Unsere Hilfen in der Krise DIE LFA UNTERSTÜTZT UNTERNEHMEN BEI DER BEWÄLTIGUNG DER CORONA-KRISE MIT LIQUIDITÄTSHILFEN DURCH KREDITE UND RISIKOÜBERNAHMEN. DIE BEANTRAGUNG UND AUSZAHLUNG DER PROGRAMME ERFOLGT ÜBER IHRE HAUSBANK STAND 30. APRIL 2020 Wir informieren Sie gerne zu den LfA-Förderkrediten und Risikoübernahmen. Telefon: 089 / 21 24-10 00 Mail: info@lfa.de Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter: www.lfa.de CORONA- SCHUTZSCHIRM-KREDIT LFA-SCHNELLKREDIT Schnell wirkende Liquiditätshilfe für kleine und größere Mittel ständler sowie Freiberufler, die infolge der Corona-Krise in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Millionen Euro sowie Angehörige der Freien Berufe, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten nach EU-Definition waren Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel Darlehensbetrag: von 10.000 Euro bis 30 Millionen Euro Flexible Laufzeiten bis 6 Jahre und bis zu 2 Tilgungs freijahre sind möglich Übernahme des Ausfallrisikos durch eine obligatorische 90-prozentige Haftungsfreistellung der LfA Bis zu einem LfA-Risiko von 500.000 Euro gilt ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren, die LfA verzichtet auf eine eigene Risikoprüfung Schnelles Hilfsprogramm während der Corona- Krise für Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler, die mindestens seit 1. Oktober 2019 am Markt sind und bis zu 10 Beschäftigte haben. Voraussetzungen: Der Antragsteller war zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten nach EU- Definition und hat zuletzt Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Eckpunkte: für Betriebsmittel und Investitionen 100 % Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern, keine Risikoprüfung Darlehenshöchstbetrag: für Unternehmen bis 5 Mitarbeiter 50.000 Euro und für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter 100.000 Euro Dabei darf der Kreditbetrag die Summe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens nicht übersteigen Zinssatz 3 % Darlehenslaufzeit: 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren oder 5 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr Foto: Name; Name 08 LFA MAGAZIN

CORONA-SPEZIAL BÜRGSCHAFTEN Mit unseren Bürgschaften können die Hausbanken den Unternehmern umfangreiche Finanzierungshilfen gewähren. Antragsberechtigt sind mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe Der maximale Bürgschaftssatz wurde – für Betriebsmittel-, Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften sowie bei Konsolidierungsdarlehen – auf einheitlich 90 Prozent des Kreditbetrags angehoben Bürgschaften der LfA werden bis zu einem Betrag von 30 Millionen Euro übernommen. Darüber hinaus sind auch Staatsbürgschaften möglich Bei Bürgschaften der LfA bis 500.000 Euro gilt auch das vereinfachte Beantragungsund Bearbeitungsverfahren wie bei Haftungsfreistellungen bis 500.000 Euro Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung. TILGUNGSAUSSETZUNG und Stundung bei bestehenden Krediten Für bestehende LfA-Programmdarlehen bietet die LfA eine einfache und schnelle Möglichkeit einer Tilgungsaussetzung für bis zu vier Raten an. Für langfristige Konsolidierungen und Umschuldungen stehen der Universalkredit und der Akutkredit der LfA zur Verfügung. UNIVERSALKREDIT Unkomplizierte Liquiditätshilfe für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Konzernumsatz bis einschließlich 500 Millionen Euro jährlich sowie für Angehörige der Freien Berufe: › Finanziert werden Investitionen, die Anschaffung von Warenlagern sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf einschließlich Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten › Darlehen von 25.000 Euro bis maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben möglich › Bei nicht ausreichender Absicherung von Darlehen bis zu 4 Millionen Euro durch die Banken ist eine Haftungsfreistellung möglich, die auf 80 Prozent erhöht wurde › Beschleunigtes und vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren für LfA-Förderkredite mit Haftungsfreistellungen bis 500.000 Euro LfA-Risiko AKUTKREDIT Unser Spezialprogramm zur Finanzierung von Unternehmen in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten bei Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts: Foto: Name; Name WICHTIGE HINWEISE Die Corona-Soforthilfe der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung zwischen 9.000 Euro und 50.000 Euro gibt es bei den Bezirksregierungen sowie der Landeshauptstadt München Unternehmen, die gerade für den Wirtschaftsstandort Bayern besonders relevant sind, werden mithilfe von Beteiligungen durch einen Bayern Fonds stabilisiert › Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft › Darlehenshöchstbetrag: 2 Millionen Euro › In Fällen, in denen der Konsolidierungsanlass in einem erheblichen Liquiditätsbedarf infolge der Corona-Krise begründet ist, wird auf die Erstellung eines Konsolidierungskonzepts verzichtet LFA MAGAZIN 09